FAQ

Das Jugendticket und das Top-Jugendticket gibt es für alle SchülerInnen bis 24, die eine österreichische, freifahrtsberechtigte Schule (Ausnahme grenznahe Schulen, die von einem österr. Wohnort aus besucht werden, z.B. Sopron) besuchen. Die Jugendtickets und Top-Jungendtickets gibt es auch für Lehrlinge bis 24.

Nein, die Jugendtickets sind der Ersatz für die bisherige Schüler- bzw. Lehrlingsfreifahrt und daher weiterhin nicht für StudentInnen gültig. Welcher Berechtigungsnachweis wird benötigt? SchülerInnen benötigen einen gültigen Schülerausweis, Lehrlinge einen Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis.

Nur wenige Öffentliche Verkehrsmittel in der Region gehören weder zu VOR noch VVNB und akzeptieren Jugendtickets und Top-Jugendtickets nicht oder nur mit Einschränkungen:  Schüler Gelegenheitsverkehre: Bei SchülerInnen, die eine Teilstrecke im Gelegenheitsverkehr und eine Teilstrecke im Linienverkehr zurücklegen müssen, um in die Schule zu gelangen, anerkennen die den Gelegenheitsverkehr betreibenden Unternehmen sowohl Jugend- als auch Top-Jugendticket als Selbstbehaltsnachweis der für die Freifahrt vorgeschriebenen € 19,60.  Wird der Schulweg ausschließlich auf einer als Schüler-Gelegenheitsverkehr geführten Verbindung (keine Verbundlinie) absolviert, so ist der Betrag von € 19,60 direkt beim Unternehmen zu entrichten. Bei folgenden Linien sind die Tickets nicht gültig: – Flughafenautobusse – CAT – Westbusse – Busse die extra bestellt werden (z.B. Transport für Internatsschüler von A nach B) – Touristik-Bahnlinien (z.B. Wachaubahn, Schneebergbahn, etc.) Schülerinnen und Schüler

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Ja, wenn am Ausweis die PLZ des Wohnorts sowie PLZ des Schulorts ersichtlich sind.

Für Lehrlinge gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, siehe die folgenden Erläuterungen dazu. – Lehrlinge mit Lehrstelle in Wien: Die Wiener Berufsschulen geben für ihre Lehrlinge Berufsschulausweise aus. Sollte ein Lehrling (in Wien) keinen Berufsschulausweis erhalten, kann er bei der Wirtschaftskammer Wien einen Lehrlingsausweis (über die Homepage der WKÖ Wien: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=690974&dstid=686) anfordern. – Lehrlinge mit Lehrstelle in NÖ: Der Lehrlingsausweis wird von der Wirtschaftskammer NÖ für jeden Lehrling ausgestellt, der ein aufrechtes Lehrverhältnis hat. Der Versand des Lehrlingsausweises erfolgt über den Lehrherrn. Gültigkeit der Jugendtickets

Die Jugendtickets für das Schuljahr 2013/2014 gelten vom 2.9.2013 bis zum 7.9.2014. Das Top-Jugendticket um € 60 gilt ein ganzes Schuljahr auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland an allen Tagen, auch in den Ferien. Mit dem Jugendticket um € 19,60 können Verbundlinien für den Weg vom eingetragenen Hauptwohnsitz zur Schule oder Lehrstelle genutzt werden. Für SchülerInnen gilt es an Schultagen, für Lehrlinge an allen Wochentagen.

Mit Verbundlinien werden alle Linienverkehre in den Verbünden VOR und VVNB bezeichnet (mit wenigen Ausnahmen alle Öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland).

Ja, mit dem Jugendticket um € 19,60 darf vom eingetragenen Hauptwohnort zur Schule gefahren werden.

Bei SchülerInnen, die eine Teilstrecke im Gelegenheitsverkehr und eine Teilstrecke im Linienverkehr zurücklegen müssen, um in die Schule zu gelangen, anerkennen die den Gelegenheitsverkehr betreibenden Unternehmen sowohl Jugend- als auch Top-Jugendticket als Selbstbehaltsnachweis der für die Freifahrt vorgeschriebenen € 19,60 Wird der Schulweg ausschließlich auf einer als Schüler-Gelegenheitsverkehr geführten Verbindung (keine Verbundlinie) absolviert, so ist der Betrag von € 19,60 direkt beim Unternehmen zu entrichten.

Ja, wenn der Schulort in W/NÖ/Bgld. liegt und ein Schülerausweis einer freifahrtsberechtigten Schule vorhanden ist, können mit dem Top-Jugendticket um € 60,- sämtliche Verbundlinien 365 Tage im Jahr genutzt werden; nur an Schultagen ist die Fahrt auch mit dem Jugendticket € 19,60 möglich.

Ja, er kann das Top-Jugendticket um € 60,- im Online Ticketshop der Wiener Linien, Trafiken in Wien, bei Post und Post Partnern in der Region (siehe Liste) und im VOR-Service Center in der BahnhofCity Wien West kaufen und damit sämtliche Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und Burgenland nutzen – auch an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien.

Der Schüler kauft das Jugendticket um € 19,60 oder das Top-Jugendticket um € 60, das Ticket wird beim betreibenden Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von € 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Für die Teilstrecke die im Gelegenheitsverkehr zurückgelegt wird ist ein Antrag beim Verkehrsunternehmen notwendig. Lehrlinge.

Mit einem Jugendticket um € 19,60 darf weiterhin vom Hauptwohnort zum Ausbildungsort gefahren werden.

Innerhalb von Wien gilt das Jugendticket um € 19,60 weiterhin bei Lehrlingen in der gesamten Zone 100 („Kernzone“).

Außerhalb von Wien gilt das Jugendticket für € 19,60 nur auf der Strecke vom Hauptwohnort zum Ausbildungsort, an allen Tagen im Gültigkeitszeitraum.

Ja, das Jugendticket um € 19,60 gilt vom Wohnort zum Schulort und vom Wohnort zum Ausbildungsort. Für die Strecke Wohnort – Schulort müssen die Lehrlinge einen Berufsschulausweis und für die Strecke Wohnort-Lehrort einen Lehrlingsausweis vorweisen. In Wien (Zone 100) können mit dem Jungendticket alle Linien gefahren werden, da die gesamte Kernzone benutzt werden darf.

In diesem Fall sollte das Top-Jugendticket um € 60 gewählt werden, das zur Fahrt auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und Burgenland berechtigt – auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie in Ferienzeiten.

Diese Änderung wird der jeweiligen zuständigen Wirtschaftskammer gemeldet. Der Lehrling kann sich an die Wirtschaftskammer NÖ wenden um einen Lehrlingsausweis zu erhalten. – im Burgenland wird derzeit für die kommende Periode eine einfache und unbürokratische Lösung erarbeitet. Sobald die Vorgehensweise festgelegt wurde, wird sie Lehrherrn und Lehrlingen mitgeteilt. Alternativ dazu kann sich der Lehrling ein Top-Jugendticket um € 19,60 kaufen und damit alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland nutzen – auch an Sonn- und Feiertagen. Verkaufsstellen

Jugendtickets und Top-Jugendtickets kann man im Online-Ticketshop der Wiener Linien (www.vor.at/top oder shop.wienerlinien.at), bei einer Vorverkaufsstelle oder einem Automaten der Wiener Linien, in vielen Trafiken in Wien, bei Postfilialen und teilnehmenden Post Partnern in Niederösterreich und dem Burgenland oder im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West erwerben.

Ab 3. Juni im Online-Ticketshop der Wiener Linien und ab Mitte August bei den Verkaufsstellen und Automaten der Wiener Linien, bei einigen Trafiken in Wien, in Postfilialen und bei teilnehmenden Post Partnern in NÖ und BGLD sowie im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West.

Alle, die sich bereits ein Jugendticket um € 19,60 gekauft haben, können jederzeit gegen Aufzahlung des Differenzbetrages von € 40,40 auf das Top-Jugendticket umsteigen. Wurde das Ticket im Online-Shop erworben, so kann dort ein Top-Jugendticket gekauft werden, das Jugendticket wird sodann von den Wiener Linien storniert und der Betrag von € 19,60 rücküberwiesen. Bitte senden Sie nach erfolgtem Kauf eine kurze Mail mit Ihren Kontodaten an ticketshop@wienerlinien.at. Tickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, können im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West und in vielen Postfilialen und bei teilnehmenden Post Partnern (Liste auf www.vor.at/top) upgegradet werden (es wird ein zuätzliches Aufzahlungs-Ticket um 40,40 erworben, welches nur in Verbindung mit einem Jugendticket gültig ist).

Tickets, die im Online-Shop gekauft wurden, können bei Verlust oder Diebstahl jederzeit neu ausgedruckt bzw via App neu auf das Handy/Smartphone/iPhone geladen werden und es fallen keine weiteren Kosten an. Tickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, werden im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West und in vielen Postfilialen (Liste auf www.vor.at/top) mit maximal € 19,60 ersetzt. Voraussetzung sind eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige sowie die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 7,50

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